Auch wenn es sich altmodisch anhört, das Götti-Konto ist ein beliebter Klassiker, wenn es um Geschenke zur Geburt geht.
Die Grundidee ist simpel: Zu Beginn und dann zu bestimmten Ereignissen wie Geburtstag überweist man dem Göttikind Geld auf ein eigenes Konto. Dadurch spart man quasi für das Kind einen Betrag im Hinblick auf seine Volljährigkeit.
Praktisch jede Bank hat ein solches Geschenksparkonto im Angebot, siehe Liste am Ende dieses Artikels. Die Eröffnung erfolgt wie ein normales Konto. Das Konto lautet dabei auf den Namen des Kindes, der Vertragspartner ist aber die Gotte oder der Götti. Dies bedeutet konkret, dass das Kind keinen Zugriff auf das Konto hat und dass es der Götti auch bei sich als Vermögen versteuern muss. Bezüglich den Einzahlungen ist man völlig frei und es bestehen keinerlei Verpflichtungen, weder bezüglich Betrag noch bezüglich Rhythmus.
Das Einzahlen auf ein Konto wirkt auf den ersten Blick nicht sehr attraktiv. Das Kind hat nicht direkt etwas davon und kriegt höchstens ein Eröffnungszertifikat. Dennoch erfreut sich das Götti-Konto grosser Beliebtheit, denn es ist ein nachhaltiges Geschenk. Über die Jahre kann durch das regelmässige Einzahlen und durch den Zinseszinseffekt ein schöner Betrag zusammenkommen. Die meisten Banken verzinsen das Guthaben weit über dem Marktzins, so gewährt die Migros Bank aktuell zum Beispiel 1% Zins (Stand: August 2016). Zahlt man auf dieses Konto während 18 Jahren jährlich CHF 100 ein, hat das Göttikind schlussendlich ein Guthaben von CHF 1’981 auf dem Konto. Investiert man bei der Eröffnung CHF 500 und zahlt dann jährlich CHF 200 ein, resultieren sogar CHF 4’560.
Das Göttikonto wird spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag, auf das Göttikind übertragen. Dann kann das Göttikind frei über das Guthaben verfügen. In vielen Fällen ist dies dann gleich ein willkommener Zustupf an die Autoprüfung, an eine grössere Reise oder die erste eigene Wohnung.